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Steuererklärung · Krefeld-Fischeln

Steuererklärung für Privatpersonen in Krefeld

Ob Arbeitnehmer, Familie, Rentner oder Kapitalanleger – Simon Berger erstellt Ihre Einkommensteuererklärung persönlich. Für Mandanten aus Krefeld, Meerbusch, Willich und Umgebung.

Persönlich in Krefeld-Fischeln oder telefonisch.

Prozessschritte
9
oder Papier
Digital
Bescheidprüfung
Inklusive
  • Unterlagen digital oder in Papierform
  • Jährliche langfristige Betreuung
  • Bescheidprüfung im vereinbarten Leistungsumfang

Für wen die Kanzlei Steuererklärungen erstellt

Privatpersonen mit typischen wie mit komplexer gewordenen Einkunftsarten. Ob die Kanzlei Ihr Mandat übernehmen kann, klären wir im ersten Telefonat.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer mit klassischen oder komplexer gewordenen steuerlichen Sachverhalten.

Familien

Bei Veränderungen wie Heirat, Elternschaft oder unterschiedlichen Einkunftsarten innerhalb der Familie.

Rentner und Pensionäre

Für Menschen, die ihre steuerlichen Pflichten im Ruhestand zuverlässig einordnen und erfüllen möchten.

Kapitalanleger

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen und damit verbundenen Fragen zur Einkommensteuererklärung.

Nebenberuflich Selbständige

Wenn neben einer Anstellung zusätzliche selbständige Einkünfte erklärt werden müssen.

Was in der Betreuung enthalten ist

Die Bearbeitung beginnt bei der Einordnung Ihrer Situation und endet nicht mit der elektronischen Übermittlung.

  • Einordnung des Bedarfs

    In einem ersten Telefonat wird geklärt, welche Unterstützung benötigt wird und welcher zeitliche Rahmen realistisch ist.

  • Unterlagen und Checkliste

    Nach der Mandatserteilung erhalten Sie eine strukturierte Checkliste für die benötigten Steuerunterlagen.

  • Erstellung der Erklärung

    Simon Berger erstellt den Entwurf Ihrer Einkommensteuererklärung persönlich auf Grundlage der übermittelten Informationen und Unterlagen.

  • Ergebnisprognose

    Vor der Übermittlung erhalten Sie eine Berechnung des voraussichtlichen Ergebnisses der Steuererklärung.

  • Erläuterung

    Relevante steuerliche Sachverhalte und das voraussichtliche Ergebnis werden verständlich erläutert.

  • Übermittlung und Rückfragen

    Die Erklärung wird nach Freigabe des Mandanten an das Finanzamt übermittelt. Rückfragen des Finanzamts werden in Abstimmung mit dem Mandanten durch die Kanzlei beantwortet.

  • Bescheidprüfung

    Nach Zugang des Einkommensteuerbescheids wird dieser durch den Steuerberater geprüft.

  • Einspruch

    Ist ein Einspruch fachlich erforderlich, wird das Einspruchsverfahren durch die Kanzlei durchgeführt.

Wann eine Unterstützung sinnvoll wird

Viele Mandate beginnen, weil die steuerliche Situation komplexer geworden ist oder die jährliche Erklärung Zeit kostet, die woanders besser aufgehoben ist.

  • Erstmalige professionelle Erstellung der Steuererklärung
  • Heirat oder veränderte familiäre Situation
  • Renteneintritt oder Pensionierung
  • Kapitalanlagen
  • Nebenberufliche Selbständigkeit
  • Mehrere Einkunftsarten
  • Unsicherheit bei neuen steuerlichen Sachverhalten
  • Fehlende Zeit für die eigene Steuererklärung
  • Wechsel von einer anderen Steuerberatungskanzlei
  • Wunsch nach einem festen und gut erreichbaren Ansprechpartner

Ihr Weg zur Steuererklärung

  1. Schritt 1

    Telefonische Einordnung

    In einem ersten Gespräch klärt Simon Berger persönlich Ihr Anliegen, den benötigten Leistungsumfang und den zeitlichen Rahmen.

  2. Schritt 2

    Persönliches Kennenlernen

    In einem persönlichen Erstgespräch in der Kanzlei oder auf Wunsch auch digital per Videokonferenz wird die persönliche und steuerliche Situation des Mandanten genau besprochen und der Leistungsumfang des Mandats festgelegt.

  3. Schritt 3

    Mandatserteilung

    Nach der Beauftragung werden die konkreten nächsten Schritte und der benötigte Leistungsumfang festgelegt.

  4. Schritt 4

    Unterlagen zusammenstellen

    Sie erhalten eine Checkliste und Hinweise dazu, welche Unterlagen für Ihre Steuererklärung benötigt werden.

  5. Schritt 5

    Entwurf und Prognose

    Simon Berger erstellt den Entwurf der Einkommensteuererklärung und berechnet das voraussichtliche Ergebnis.

  6. Schritt 6

    Übermittlung und Rückfragen

    Die Erklärung wird nach Freigabe des Mandanten an das Finanzamt übermittelt. Rückfragen des Finanzamts werden in Abstimmung mit dem Mandanten durch die Kanzlei beantwortet.

  7. Schritt 7

    Bescheidprüfung

    Nach Zugang des Einkommensteuerbescheids wird dieser durch den Steuerberater geprüft.

  8. Schritt 8

    Einspruch

    Ist ein Einspruch fachlich erforderlich, wird das Einspruchsverfahren durch die Kanzlei durchgeführt.

  9. Schritt 9

    Abschluss

    Erst nachdem der Bescheid in der finalen Version vorliegt, keine Änderungen mehr erforderlich sind und etwaige Rückfragen des Mandanten geklärt wurden, erfolgt die Zusendung der Honorar-Rechnung.

Betreuung über die Jahre

Bei einer laufenden Zusammenarbeit sind Ihre steuerlichen Verhältnisse bekannt. Grundlegende Informationen müssen nicht jedes Jahr neu erklärt werden.

Neue Lebenssituationen – Heirat, Immobilie, Rente, Kapitalanlagen – lassen sich vor diesem Hintergrund einordnen.

Persönlich

Sie besprechen Ihre Steuererklärung direkt mit dem Steuerberater, der sie fachlich bearbeitet.

Langfristig

Die Zusammenarbeit kann jährlich in gleicher Form fortgeführt werden.

Verständlich

Ergebnisse, Rückfragen und mögliche nächste Schritte werden nachvollziehbar erklärt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Einkunftsarten ab. Nach Beginn des Mandats erhalten Sie eine auf den Fall abgestimmte Checkliste.

Beispiele — nicht abschließend

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Renten- oder Pensionsbescheinigungen
  • Bescheinigungen über Kapitalerträge
  • Nachweise zu Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen
  • Belege zu beruflich veranlassten Aufwendungen
  • Informationen zu haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen
  • Relevante Steuerbescheide und Schreiben des Finanzamts
  • Unterlagen zu weiteren Einkunftsarten

Unterlagen digital oder in Papierform einreichen

Die Kanzlei arbeitet digital. Steuerunterlagen können daher grundsätzlich elektronisch bereitgestellt und Besprechungen telefonisch oder per Videokonferenz geführt werden.

Wenn Sie Unterlagen lieber in Papierform einreichen möchten, ist auch das möglich. Persönliche Termine in der Kanzlei in Krefeld-Fischeln finden nach Vereinbarung statt.

Welche Form der Zusammenarbeit sinnvoll ist, wird zu Beginn des Mandats gemeinsam abgestimmt.

  • Digital

    Unterlagen elektronisch bereitstellen.

  • Papier

    Unterlagen weiterhin in Papierform einreichen.

  • Video oder Telefon

    Besprechungen ortsunabhängig führen.

Häufige Fragen zur privaten Steuererklärung

Für welche Privatpersonen erstellt die Kanzlei Steuererklärungen?
Die Kanzlei betreut unter anderem Arbeitnehmer, Familien, Rentner, Pensionäre, Kapitalanleger und nebenberuflich Selbständige. Ob eine Mandatsaufnahme möglich ist, wird im ersten Telefonat geklärt.
Nimmt die Kanzlei auch Rentner und Pensionäre an?
Ja. Rentner und Pensionäre gehören ausdrücklich zu den Mandantengruppen der Kanzlei.
Wer bearbeitet meine Steuererklärung?
Die Erstellung und fachliche Betreuung erfolgen persönlich durch Kanzleiinhaber Simon Berger.
Welche Unterlagen brauche ich?
Nach Beginn des Mandats erhalten Sie eine Checkliste, die auf Ihre persönliche Situation und Ihre Einkunftsarten abgestimmt ist.
Kann ich meine Unterlagen digital einreichen?
Ja. Die Zusammenarbeit kann grundsätzlich digital erfolgen. Eine Einreichung in Papierform ist ebenfalls möglich.
Wird der Steuerbescheid später geprüft?
Die Bescheidprüfung durch den Steuerberater ist fester Bestandteil der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Diese wird auch ausdrücklich nicht separat in Rechnung gestellt.
Übernimmt die Kanzlei Rückfragen des Finanzamts?
Rückfragen des Finanzamts können im vereinbarten Mandatsumfang durch Simon Berger beantwortet werden.
Wie hoch sind die Kosten für eine Steuererklärung?
Die Vergütung des Steuerberaters erfolgt auf der Basis der offiziellen Vergütungsverordnung für Steuerberater (StbVV). Sie hängt vom konkreten Sachverhalt, den Einkunftsarten, der Höhe der Einkünfte und dem erforderlichen Leistungsumfang ab. Eine belastbare Einschätzung zur Höhe ist daher regelmäßig erst nach dem gemeinsamen Erstgespräch möglich.
Kann ich meine bisherige Steuerkanzlei wechseln?
Ein Kanzleiwechsel ist grundsätzlich möglich. Im ersten Gespräch wird geklärt, welche Leistungen benötigt werden und ob eine Übernahme des Mandats möglich ist.
Garantiert die Beauftragung eine Steuererstattung?
Nein. Ob sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergibt, hängt von den tatsächlichen Einkünften, Aufwendungen und persönlichen Verhältnissen ab. Vor der Übermittlung erhalten Sie eine Prognose des voraussichtlichen Ergebnisses.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Im ersten Telefonat klären wir, welche Unterstützung Sie brauchen und ob eine Betreuung durch die Kanzlei möglich ist.

Montag bis Freitag von 09:30 bis 17:30 Uhr. Termine nach Vereinbarung sind auch außerhalb der genannten Bürozeiten möglich.